Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Studentischen Arbeitskräften
A. Allgemeines
(1) Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der JOBRUF GmbH, Hohenzollernring 72, D-50672 Köln (nachfolgend „JOBRUF“ genannt), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend auch „Kunde“ genannt). Sofern nicht schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
(2) JOBRUF unterhält eine Bewerber-Datenbank mit Arbeitskräften, die Kunden ihre Arbeitsleistungen für unterschiedliche Tätigkeiten anbieten. Die Dienstleistung steht Unternehmen, öffentlichen oder privaten Einrichtungen und natürlichen Personen zur Verfügung. Ziel von JOBRUF ist es, dem Kunden eine Plattform zu bieten, über die er für seinen Bedarf geeignete studentische Arbeitskräfte findet. JOBRUF stellt stets nur den Kontakt zwischen dem Kunden und Bewerbern her. JOBRUF verleiht und entsendet keine Arbeitskräfte.
(3) JOBRUF bietet zwei Dienste an. Zum einen ist JOBRUF eine Plattform zur Schaltung von Jobanzeigen, die sich an studentische Arbeitskräfte richten (im Folgenden „Anzeigensystem“, s. Abschnitt C). Zum anderen vermittelt JOBRUF Bewerber aktiv (im Folgenden „Vermittlungssystem“, s. Abschnitt D).
B. Allgemeine Regelungen
I. Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses
(1) Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und JOBRUF kommt zustande, wenn sich der Kunde durch Angabe seiner E-Mail-Adresse auf der Plattform von JOBRUF oder telefonisch registriert und er in der darauf von JOBRUF an ihn gerichteten Bestätigungs-E-Mail den Aktivierungslink betätigt, mit dem er unter Angabe eines individuellen Passwortes sein Nutzerprofil aktivieren kann.
(2) Das Vertragsverhältnis ist zeitlich nicht begrenzt. Der Vertrag kann jedoch beidseitig jederzeit gekündigt werden. Hierfür genügt eine schriftliche Mitteilung an bzw. von JOBRUF (z. B. per Email) bzw. für den Kunden die Löschung des Kundenkontos in seinem Kundenportal. Berechtigte Gebühren kann JOBRUF auch im Anschluss noch in Rechnung stellen.
II. Haftung und Haftungsbeschränkung von JOBRUF
(1) Für den Fall der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung von JOBRUF auf die Höhe der anfallenden Gebühr für die Vermittlung bzw. Anzeige beschränkt. Im Übrigen ist eine Haftung von JOBRUF ausgeschlossen.
(2) JOBRUF haftet in keinem Fall für nicht vorhersehbare Schäden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden – insbesondere Vermögensschäden – sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter, soweit eine derartige Haftung gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, also insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Regelungen gelten entsprechend für den Fall des Verzuges, des Schadensersatzes wegen des Vorliegens eines Mangels sowie für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(3) JOBRUF haftet nicht für solche Umstände, die in der Person des Kunden oder eines Bewerbers begründet sind. JOBRUF übernimmt keine Haftung für vermittelte Bewerber und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte sowie einen Ausfall der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung auch aufgrund mangelnder Qualifikation, einen evtl. Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen. Kommt ein Job, für den JOBRUF einen Vermittlungsauftrag vom Kunden erhalten hat, nicht zustande, übernimmt JOBRUF keine Haftung. Dies gilt auch, wenn sich für einen Auftrag nicht hinreichend Bewerber finden.
(4) JOBRUF haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Bewerbern oder Dritten gemachten Angaben. Die Überprüfung der von den Bewerbern oder Dritten gemachten Angaben obliegt allein dem Kunden. Auch wenn JOBRUF sich mit Jobangeboten in erster Linie an Studenten wendet, übernimmt JOBRUF keine Garantie für die Studenteneigenschaft.
(5) Der Kunde stellt JOBRUF von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Leistungserbringung frei.
III. Teilnahmebedingungen für das Kundenportal
(1) JOBRUF bemüht sich, den Betrieb des Kundenportals störungsfrei aufrecht zu erhalten, ist jedoch nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit des Portals sicherzustellen. Eine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit und Mängelfreiheit wird nicht übernommen.
(2) Der Kunde sichert zu, die Zugangsdaten zum Kundenportal geheim zu halten und keinem Dritten, der nicht in seinem Namen befugt ist, Jobaufträge zu erteilen, Zugang zu seinem Nutzerkonto zu gewähren.
(3) Die Informationen und Daten, die ein Kunde in seinem Kundenportal hinterlegt, müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Verfügbarkeit des Kundenportals, die System- und Netzwerksicherheit oder die Seriosität der Jobangebote, von JOBRUF oder der Bewerber beeinträchtigt.
(5) Der Kunde räumt JOBRUF an allen Inhalten und Texten, welche er in das Kundenportal einstellt oder welche er JOBRUF im Rahmen der Ausschreibung von Jobangeboten zur Verfügung stellt (ausgenommen persönliche Daten), ein unentgeltliches, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. U. a. zum Zwecke der Bekanntmachung und attraktiven Darstellung eines Jobangebots des Kunden darf JOBRUF Inhalte und Texte veröffentlichen, verbreiten sowie Änderungen vornehmen.
IV. Keine Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit JOBRUF
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass JOBRUF lediglich den Kontakt zu Bewerbern herstellt und die Bewerber weder Angestellte noch freie Mitarbeiter noch sonstige Beschäftigte von JOBRUF sind. Aus diesem Grunde kommt eine Vereinbarung bezüglich der auszuführenden Tätigkeiten in dem Job und der Vergütung auch nur zwischen der vermittelten Arbeitskraft und dem Kunden, jedoch nicht mit JOBRUF zustande.
(2) Der Kunde ist allein für die Beschäftigung der Arbeitskräfte und der sich daraus ergebenden Pflichten, insbesondere die ordnungsgemäße Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern, die Abführung etwaiger Steuern und Abgaben etc. sowie die Bezahlung der Arbeitskraft verantwortlich. JOBRUF übernimmt keine Haftung für jedwede dem Kunden aus dem vermittelten Beschäftigungsverhältnis erwachsende Verpflichtungen.
(3) JOBRUF trägt keine Kosten und/oder Auslagen der Bewerber oder des Kunden, wie z. B. Fahrtkosten oder ärztliche Voruntersuchungen usw.
V. Informationspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäß anzugeben, ob er die Dienstleistungen von JOBRUF als Privat- oder als Geschäftskunde nutzt. Bei fehlerhaften Angaben darf JOBRUF höhere Gebühren berechnen. Ferner hat JOBRUF das Recht, im Falle eines schuldhaften Verstoßes bei fehlerhafter Angabe eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 Euro zu fordern.
(2) Der Kunde teilt JOBRUF stets die aktuelle Rechnungsadresse mit. Sollte sich die Rechnungsanschrift verändern, verpflichtet sich der Kunde, JOBRUF dies unverzüglich anzuzeigen. Sämtliche Kosten, die JOBRUF bei der Ermittlung der aktuellen Adresse des Kunden entstehen, trägt der Kunde. Zusätzlich darf JOBRUF eine Bearbeitungspauschale berechnen.
VI. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen über Bewerber, die er von JOBRUF bekommt, streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Daten der Bewerber an Dritte ist untersagt.
VII. Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung
(1) Im Falle des Anzeigensystems erfolgt die Bezahlung bei Privatkunden über einen Zahlungsdienstleister, im Falle von Unternehmenskunden steht zusätzlich die Option „Überweisung“ zur Verfügung. Im Vermittlungssystem haben die Kunden ebenfalls die Möglichkeit, die Vermittlungsgebühr über den Zahlungsdienstleister zu bezahlen oder alternativ per Überweisung zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung über den Zahlungsdienstleister, erteilt der Kunde JOBRUF die Erlaubnis, über den Zahlungsdienstleister den Betrag einzuziehen.
(2) Im Vermittlungssystem sowie im Anzeigensystem bei Auswahl der Option „Überweisung“ (nur für Unternehmen möglich) sind nach Rechnungszugang Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(3) Sämtliche Beträge verstehen sich für Privathaushalte brutto, d. h. inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für Unternehmen netto, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug ist JOBRUF berechtigt, eine Mahngebühr zu erheben. Diese beträgt für die erste und zweite Zahlungserinnerung (Mahnung) jeweils 5 Euro, die jeweils zu dem fälligen Rechnungsbetrag addiert werden. Ferner ist JOBRUF berechtigt, ab dem ersten Verzugstag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten für Verbraucher und 8 Prozentpunkten für Nichtverbraucher über dem Basiszinssatz zu verlangen. Ferner trägt der Kunde weitere Kosten, die mit der Geltendmachung eines ausstehenden Rechnungsbetrages (u. a. Verwaltungs-, Bearbeitungskosten) entstehen.
(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
C. Anzeigensystem von JOBRUF
Für Jobs, bei denen der Erfolg der Zusammenarbeit von persönlichen Komponenten wie Sympathie, Vertrauen und fachlichen Komponenten abhängig ist (z. B. bei Bürojobs, Messehosting, Babysitting, Nachhilfe, Sprach- und Musikunterricht), gilt das Anzeigensystem, in dem der Kunde nach Schaltung einer Stellenanzeige die Auswahl der Arbeitskraft für den Job selbst vornimmt. Es liegt im alleinigen Ermessen von JOBRUF, ob ein Auftrag unter das Anzeigensystem fällt.
I. Leistungen und Ablauf
(1) Der Kunde kann JOBRUF telefonisch, per E-Mail oder über die Homepage von JOBRUF mit der Schaltung einer Anzeige beauftragen. JOBRUF wird evtl. weitere Rücksprache mit dem Kunden halten, um Details zu klären und die Chancen einer erfolgreichen Jobbesetzung zu erhöhen.
(2) JOBRUF versucht, eine hohe Anzeigenqualität sicherzustellen. Aus diesem Grund behält sich JOBRUF vor, Anzeigentexte zu verändern sowie doppelte Anzeigenschaltungen oder sogar das massenhafte Schalten von Anzeigen, die nicht erkennbar einen Mehrwert bieten, zu unterbinden.
(3) JOBRUF schaltet die Stellenanzeigen auf der Studentenjobseite von JOBRUF und informiert zusätzlich interessierte Arbeitskräfte über die Anzeige per Email sowie über deren Bewerberportal. Der Kunde wird per E-Mail informiert, sobald JOBRUF seine Anzeige veröffentlicht hat.
(4) JOBRUF stellt ein Kundenportal zur Verfügung, über das der Kunde den Bewerbungsstand zu seinen Anzeigen ersehen bzw. Bewerber übersichtlich vergleichen, kontaktieren und auswählen kann.
(5) Eine Anzeige hat eine Laufzeit von sechs Wochen, d. h., sie wird über diesen Zeitraum veröffentlicht. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Anzeige zu deaktivieren.
(6) JOBRUF ist nicht zur Schaltung von Anzeigen verpflichtet. JOBRUF behält sich vor, vom Vertrag gemäß Ziffer B. I Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzutreten. U. a. wird die Schaltung von Anzeigen abgelehnt, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen oder die Reputation von registrierten Mitgliedern, der Website, anderen Kunden oder von JOBRUF selbst einschränken. Ferner kann JOBRUF Anzeigenschaltungen von Personaldienstleistungen und Agenturen ablehnen, wenn JOBRUF den Eindruck hat, die Schaltung diene insbesondere dem Zweck des Personaldienstleisters oder Agentur, eine eigene Datenbank mit Bewerbern aufzubauen. Es liegt im alleinigen Ermessen von JOBRUF, ob die Schaltung einer Anzeige abgelehnt wird.
II. Kosten
(1) Die Schaltung einer Anzeige sowie die Unterrichtung der Arbeitskräfte über die Anzeige per E-Mail selbst sind kostenlos. Ebenso sind die Nutzung des Kundenportals sowie die Übersicht über die Bewerber zu einer Anzeige mit ersten Informationen zu den Bewerbern (z. B. evtl. Anschreiben, Bilder und Kurzprofile) kostenlos.
(2) Wenn der Kunde Kontaktdaten von Bewerbern in seinem Kundenportal erstmalig ansehen will, muss er zuvor die Bewerbungen freischalten. Ihm stehen hierzu zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann eine Anzeige freischalten.
(3) Die Freischaltung einer Anzeige selbst ist für den Kunden kostenlos. Er wird bei der Freischaltung allerdings darauf hingewiesen, dass die Anzeige im Erfolgsfall mit Kosten verbunden ist. Über die Kosten wird er ebenfalls zu diesem Zeitpunkt (bei der Freischaltung) hingewiesen. Nach Freischaltung erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail.
(4) Erfolgsfall: Eine Anzeigenschaltung gilt als erfolgreich, wenn der Kunde nicht innerhalb der Laufzeit der Anzeige mitteilt, dass er kein zufriedenstellendes Personal gefunden hat. Für die Mitteilung, dass er kein zufriedenstellendes Personal gefunden hat, ist es hinreichend, die Anzeige innerhalb ihrer Laufzeit im Kundenportal zu stornieren. Bisherigen Bewerbern wird dann abgesagt. Innerhalb der Anzeigenlaufzeit kann der Kunde somit Kontakt zu Bewerbern aufnehmen, sie kennen lernen und evtl. sogar ein Probearbeiten vereinbaren.
(5) Sofern der Kunde die Anzeige nicht storniert hat, erhält er nach Ablauf der Anzeige eine Rechnung per E-Mail.
III. Geltungsbereich des Kundenzugangs
Der Zugang zu Anzeigen sowie die Freischaltung der Bewerbungen einer Anzeige gilt nur für das jeweilige Kundenprofil, das einer bestimmten E-Mail-Adresse zugeordnet ist. Darin ist nicht das Recht anderer Personen (z. B. desselben Unternehmens) umfasst, mit ihrem eigenen Kundenprofil auf die Anzeigen eines anderen Kundenprofils (z. B. eines Kollegen) zuzugreifen oder auf Kontaktdaten von Bewerbern zuzugreifen aus Anzeigen, die dieser (Kollege) geschaltet hat oder neue Anzeigen mit dessen Profil zu schalten.
D. Vermittlungssystem von JOBRUF
Bei Jobs, bei denen i. d. R. eine persönliche Beziehung zum Kunden nicht entscheidend ist (z. B. Umzugshelfer, handwerkliche Arbeiten), sondern arbeitsspezifische Fähigkeiten (z. B. Erfahrung, Kraft, Zuverlässigkeit) entscheidende Faktoren einer Jobbesetzung sind, schlägt JOBRUF dem Kunden Bewerber vor, die den Job ausführen werden. JOBRUF greift bei der Auswahl auf seine Erfahrung und ein Bewertungssystem zurück, mit dem frühere Kunden Bewerber bewertet haben. Es liegt im alleinigen Ermessen von JOBRUF, ob ein Auftrag über das Vermittlungssystem abgewickelt wird. JOBRUF wählt dieses Verfahren, weil es für den Kunden einen geringen Aufwand bei der Personalauswahl bedeutet. Dennoch kann der Kunde Bewerber ablehnen. Abschnitt B IV. bleibt unberührt.
I. Leistungen und Ablauf
Der Kunde kann eine kostenlose Anfrage nach Helfern über das Kontaktformular von JOBRUF oder per Telefon stellen. Neukunden, die über das Kontaktformular anfragen, werden in der Regel von JOBRUF zurückgerufen, damit JOBRUF den Ablauf erläutern und Details besprechen kann. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn Kunden besonders dringend oder außerhalb der Bürozeiten von JOBRUF anfragen. In dem Fall hat JOBRUF für Kunden eine Möglichkeit geschaffen, die Personalsuche selbst zu starten.
(1) Standardablauf: Der Kunde kann JOBRUF telefonisch oder in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) mit der verbindlichen Suche nach Personal beauftragen. Nimmt JOBRUF den Suchauftrag an, erhält der Kunde im Anschluss eine Auftragsbestätigung per E-Mail, in der die beabsichtigte Tätigkeit sowie die Konditionen und die Vermittlungsgebühr zusammengefasst sind. Sobald JOBRUF den Auftrag mit der gewünschten Anzahl an Helfern besetzt hat, erhält der Kunde eine E-Mail von JOBRUF. Zu diesem Zeitpunkt gilt der Auftrag als erfolgreich vermittelt.
(2) Bestandskunden oder dringende Anfragen: Kunden, die den Ablauf der Personalsuche bei JOBRUF bereits kennen oder Kunden, die besonders dringend oder außerhalb der Bürozeiten von JOBRUF anfragen, haben die Möglichkeit, die Personalsuche über das Kundenportal von JOBRUF selbst zu starten. Hierzu geben sie alle relevanten Informationen zum Job sowie ihre Kontakt- und Rechnungsdaten an. Der jeweilige Kunde erhält im Anschluss eine Auftragsbestätigung per E-Mail, in der die beabsichtigte Tätigkeit sowie die Konditionen und die Vermittlungsgebühr zusammengefasst sind. Über die Software von JOBRUF wird die Personalsuche gestartet und geeignete Helfer ausgewählt. Sobald der erste Helfer gefunden wurde, erhält der Kunde eine SMS von JOBRUF. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Suche für den Kunden unverbindlich. Er hat dann die Möglichkeit, über das Kundenportal die Buchung zu bestätigen. Hierbei bestätigt er ebenfalls seine Rechnungsadresse, den Treffpunkt für die Helfer sowie die Vermittlungsgebühr pro vermittelter Person. Mit der Buchungsbestätigung gilt die Vermittlung als erfolgreich. Mit der Bestätigung willigt der Kunde ein, dass bis zu der gesuchten Personalanzahl Helfer von JOBRUF ausgewählt und über Ort und Zeit informiert werden.
II. Kosten
(1) JOBRUF finanziert sich im Vermittlungssystem über Gebühren, die bei erfolgreicher Vermittlung pro vermittelter Person anfallen und von der Dauer der Beschäftigung abhängen. Die Gebühr wird dem Kunden telefonisch, auf der Website sowie in der Auftragsbestätigung mitgeteilt, die ihm per E-Mail zugeht.
(2) Benötigt der Kunde eine von JOBRUF vermittelte Arbeitskraft länger als von dem vereinbarten Tarif abgedeckt („Anschlussbeschäftigung“) und teilt er dies JOBRUF unverzüglich mit, berechnet JOBRUF insgesamt nur die Vermittlungsgebühr, die angefallen wäre, wenn der Kunde sofort Kenntnis von der längeren Beschäftigung gehabt hätte. Erfährt JOBRUF erst später von einer Anschlussbeschäftigung, berechnet JOBRUF zusätzlich zur bisher fälligen Vermittlungsgebühr den Tarif für einen unbefristeten Einsatz.
E. Rabattsystem
(1) JOBRUF arbeitet mit einem progressivem Rabattsystem, das Kunden belohnt, die regelmäßig Personal suchen, für ihre Treue durch Gewährung von Nachlässen auf die Vermittlungspauschale. Sowohl Jobs nach dem Anzeigensystem nach Abschnitt C. als auch Anzeigensystem nach Abschnitt D. werden für den Kundenrabatt berücksichtigt.
(2) JOBRUF behält sich vor, das Rabattsystem jederzeit anzupassen oder komplett zu entfernen. Es besteht grundsätzlich zu keiner Zeit rechtlicher Anspruch auf Rabatte.
(3) In die Berechnung des persönlichen Kundenrabatts fließt jeder erfolgreich vermittelte und bezahlte Job innerhalb von 365 Tagen ein. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Ab 3 Jobs erhalten Sie 10 %, ab 10 Jobs 25 % und ab 50 Jobs 50 % Rabatt auf unsere Vermittlungspauschale. Haben Kunden eine Rabattstufe erreicht, wird der entsprechende Rabatt automatisch ab der nächsten Rechnung von der Vermittlungspauschale abgezogen. Den aktuellen Rabattstatus können Kunden im Kundenportal jederzeit einsehen.
F. Weitere rechtliche Hinweise
I. Widerrufsbelehrung; Erlöschung des Widerrufsrechts bei sofortiger Vertragerfüllung von JOBRUF
(1) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
JOBRUF GmbH
Geschäftsführer Dr. Nils Kummer
Hohenzollernring 72
50672 Köln
Deutschland
kundenservice@jobruf.de
(2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
II. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Streitbeilegung bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/finden. Als serviceorientiertes Unternehmen ziehen wir es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und bitten Sie, einfach Kontakt zu uns aufzunehmen.
G. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Bei einer Regelungslücke ist auf den mutmaßlichen Willen der Parteien abzustellen.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort dieser Vereinbarung für Kaufleute ist Köln.
(3) Für Privatleute gilt das Recht Österreichs.
Über JOBRUF
JOBRUF ist die wahrscheinlich größte Studentenvermittlung im deutschsprachigen Raum. Unternehmen und Privatpersonen finden bei uns kompetente studentische Aushilfen für vielfältige Bereiche, z. B. als Umzugshelfer, Gartenhilfe, Putzhilfe, Bürohilfe oder für die Möbelmontage. Studierende können sich bei uns auf die Suche nach passenden Studentenjobs begeben.
Überarbeitet am: 17.04.2023