Studienbeihilfe
In Österreich sind grundsätzlich die Eltern für die Unterstützung ihrer Kinder verantwortlich. Du kannst Studienbeihilfe beantragen, falls deine Eltern nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um deine Ausbildung zu unterstützen. Wir informieren dich über die Voraussetzungen für den Erhalt der Studienbeihilfe, die Höhe und geben wichtige Tipps zur Beantragung und zum Nebenverdienst.
Soziale Förderungswürdigkeit muss gegeben sein
Bezugsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger sowie ausländische Studierende, die ausreichend in das österreichische Bildungssystem integriert sind. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn in Österreich eine weiterführende Schule mehrere Jahre besucht wurde.
Als wichtigste Bedingung gilt die soziale Förderungswürdigkeit. Bestimmungsfaktoren sind das eigene Einkommen, der Familienstand sowie der Verdienst der Eltern. Mit Hilfe dieser Faktoren wird auch die Höhe der Studienbeihilfe errechnet.
Günstigen Studienerfolg durch Erfolgsnachweise belegen
Du musst für die Bewilligung von Studienbeihilfe Erfolgsnachweise für deine Ausbildung erbringen. In den ersten beiden Semestern reicht der Nachweis, dass du als ordentlicher Student inskribiert bist. Dies geht ganz einfach durch Vorlage des Studienausweises.
Spätestens bis zum Ende der Frist für das dritte Semester müssen 16 ECTS-Punkte oder alternativ 8 Semesterwochenstunden des betriebenen Studiums nachgewiesen worden sein. Kannst du den Leistungsnachweis nicht erbringen, muss du die bereits erhalten Unterstützung zurückzahlen.
Regelstudienzeit nur um ein Semester überschreiten
Zum Nachweis des Studienerfolges gehört auch, dass du die insgesamt vorgesehen Studienzeit um nicht mehr als ein Semester überschreiten darfst. Diese liegt beim Bachelor bei 6 Semestern und im nachfolgenden Master bei 4 Semestern.
Ausnahmen sind hierbei Krankheit, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes in den ersten sechs Lebensjahren, Behinderung, Präsenz- oder Zivildienst oder ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das der Studierende nicht selbst verursacht hat und das den Studienerfolg nachweislich beeinträchtigt. In diesem Fall kannst du eine Verlängerung der Studienbeihilfe beantragen.
Studienbeihilfe max. bis 30 auch im Master
Studienbeihilfe wird nur bis zum Alter von 30 bewilligt. Wenn du älter bist, erhältst du keine Unterstützung. Grundsätzlich wird nur das erste berufsbefähigende Studium gefördert. Der Master zählt als Erststudium, wenn dieser direkt im Anschluss an den Bachelor begonnen wird. Berufsbegleitende und Zweitstudiengänge werden grundsätzlich nicht unterstützt.
Wechselst du mehr als zwei Mal deine Studienrichtung, kannst du keine Studienbeihilfe mehr beziehen. Beim Wechsel des Studienganges ist zudem durch Nachweise zu belegen, dass das alte Studium bereits erfolgsversprechend studiert wurde.
Höhe der Studienbeihilfe für Studenten
Der Höchstbetrag der Studienbeihilfe liegt derzeit bei 801 € monatlich (Stand 2018). Dieser gilt für alle Studenten mit Kind oder verheiratete Studenten. Auch Vollwaisen haben einen Anspruch auf den maximalen Betrag.
Studierende, die sich vor Aufnahme der universitären Ausbildung wenigstens vier Jahre vollständig durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben, sind ebenfalls berechtigt, den Höchstbetrag zu beziehen.
Alle anderen Studenten, die diese Bedingungen nicht erfüllen, erhalten die maximale Auszahlungssumme in der Höhe von 560 € monatlich (Stand 2018).
Schon gewusst?
Für ältere Studenten ab 24 Jahren gibt es zusätzlich eine monatlichen Zuschlag von 20 €. Ab dem 27. Lebensjahr sind es 40 € monatlich (Stand 2018).
Zuverdienstgrenze bei 10.000 €
Vom festgelegten Höchstbetrag werden bestimmte Einnahmen des Studenten abgezogen. Daraus ergibt sich dann die endgültige Monatsrate.
Generell findet die gleiche Verdienstgrenze Anwendung wie bei der Familienbeihilfe im Studium. Um Studienbeihilfe zu erhalten, darfst du als Student ein Jahreseinkommen von bis zu 10.000 € aufweisen (Stand 2018). Wenn für ein Kind Unterhalt geleistet wird, erhöht sich die Verdienstgrenze um jeweils 2.998 € pro Kind. Das Einkommen wird ausschließlich jahresweise geprüft und nur für den Zeitraum, indem du Beihilfe bezogen hast.
Zur Berechnung der Höchstverdienstgrenze werden nicht nur Einnahmen aus der Arbeit als Student herangezogen, sondern auch Leistungen wie Waisenpension, Unterhalt von Eltern oder dem Ehepartner und Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Auszahlungen von Überstunden.
Einkommensschätzung bei Erstantrag
Beim Erstantrag wird dein zu erwartendes Einkommen zunächst geschätzt. Zu einer Kürzung, weil du die Zuverdienstgrenze überschritten hast, kommt es im ersten Jahr deshalb selten. Auf dem Formblatt SB6 des Antrages auf Studienbeihilfe musst du dein Einkommen selbst taxieren.
Am Jahresende meldet das Bundesrechenzentrum der Beihilfebehörde dann deinen tatsächlichen Jahresverdienst. Dann kann es zu Rückzahlungen von zu viel erhaltenem Geld oder Nachzahlungen bei zu niedriger monatlicher Bezugsrate kommen.
Unser Tipp:
Um unangenehme, finanziell belastende Rückzahlungen zu vermeiden, solltest du deine Einnahmen möglichst realistisch schätzen und auch sonstige Änderungen von Einnahmen sofort dem Amt melden.
Online Verlängerung der Studienbeihilfe beantragen
Sehr einfach ist die Antragsstellung online möglich. Wenn die Unterstützung ein Mal bewilligt wurde, erfolgt die neuerliche Antragstellung (Systemantrag) jährlich automatisch durch die Stipendienstelle. Dabei werden die Anspruchsvoraussetzungen für einen Weiterbezug soweit als möglich durch die Stipendienstelle für das jeweilige Studienjahr neu überprüft. Sollten nach der automatischen Datenabfrage noch Unterlagen fehlen, wirst du automatisch von der Behörde benachrichtig.
Wichtig ist, dass du alle Änderungen der finanziellen Verhältnisse umgehend der Behörde meldest, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Insbesondere bei einem Studienfachwechsel, der Überschreitung der Zuverdienstgrenze oder einer Heirat kann sich die Höhe der Studienbeihilfe ändern. Auch eine Adressänderung des Hauptwohnsitzes sowie die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes muss umgehend gemeldet werden.
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Das Wichtigste zur Studienbeihilfe im Überblick:
- Soziale Förderungswürdigkeit muss gegeben sein
- Bis zu 679 € monatlich (für Vollwaisen und Studenten mit eigenem Wohnsitz)
- Wenn du vor dem Studium 4 Jahre gearbeitet hast gibt es ebenfalls den Höchstsatz
- Bis zu 475 € monatlich, wenn du noch zu Hause wohnst
- Zuverdienstgrenze liegt bei 10.000 € jährlich
- Automatische Verlängerung der Beihilfe durch Systemantrag
- Jegliche Änderungen der finanziellen Gegebenheiten umgehend melden
Bildquellen (v.o.n.u.):
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© "30er Geburtstag 06-2012 (1)" by Armin Rodler is licensed under CC BY-NC 2.0
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Überarbeitet am: 24.08.2023
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