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Aktualisiert: 26.08.2024

Studieren und Arbeiten

Studieren und arbeiten ist heutzutage meist nicht mehr voneinander zu trennen. Die wenigsten Eltern können sämtliche Kosten ihres Kindes wie Miete, Versicherungen und Verpflegung alleine stemmen. Auch die staatlichen Leistungen wie FamilienbeihilfeWohnbeihilfe oder Studienbeihilfe reichen oft nicht aus. Viele Studenten möchten sich aber auch einfach ihr monatliches Einkommen durch Arbeit ein wenig aufstocken.

Wenn du als Student arbeiten möchtest, gibt es verschiedene Arten der Anstellung, über die wir dich gerne informieren möchten. Einige wichtige Hinweise zum Thema Verdienstgrenze und Versicherung dürfen natürlich auch nicht fehlen.

Geringfügige Beschäftigung typisch für Studenten

Die geringfügige Beschäftigung ist für viele Studenten die übliche Form der Anstellung. Hierunter fallen alle Arten von nichtselbstständiger Arbeit, bei denen du weniger als 500,91 Euro monatlich verdienst (Stand 2024). Im Januar 2017 wurde auch die früher gültige Tagesverdienstgrenze aufgehoben, sodass es auch keine Rolle mehr spielt, wie viel du genau an einem Tag verdienst.

Dein Arbeitgeber meldet dich dann lediglich bei der Gebietskrankenkasse als geringfügig Beschäftigter an. Somit bist du unfallversichert und hast Anspruch auf die wichtigsten Krankenkassenleistungen. Durch Zubuchung privater Leistungspakete kannst du deinen Versicherungsschutz aufstocken; die Kosten dafür musst du allerdings selbst zahlen.

Arbeiten mit freiem Dienstvertrag

Eine weitere Möglichkeit zum Studieren und Arbeiten ist es, selbstständig als Student tätig zu werden.

Zum einen ist dies durch einen freien Dienstvertrag möglich; in diesem Fall stellst du deinem Arbeitgeber eine monatliche Rechnung oder Honoranote über die von dir freiberuflich geleisteten Arbeitsstunden aus. Auch hier muss dich der Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse anmelden.Jobben als Student

Im Gegensatz zur geringfügigen Beschäftigung hast du allerdings größere Gestaltungsfreiheit bei den Arbeitszeiten. Rein formell bist du nämlich als Dienstleister für deinen Auftraggeber tätig und nicht weisungsgebunden.

Selbstständig als Student mit Gewerbeschein

Für eine echte selbstständige Tätigkeit benötigst du dagegen einen Gewerbeschein als Student. Diesen musst du bei der Bezirksverwaltung, dem Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft deiner Heimatgemeinde beantragen. Die Kosten für die Ausstellung können hier bei bis zu 138,10 Euro (Stand 2024) liegen.

Was für Arbeitgeber eine attraktive Art der Beschäftigung ist, birgt für dich umfangreiche Verantwortung: Du musst dich zwingend selbst unfallversichern und benötigst eine Haftpflichtversicherung für dein Gewerbe.

Schon gewusst?
Per Gesetz muss in Österreich jede berufliche Betätigung unfallversichert sein. Achte bitte immer darauf, dass du von deinem Arbeitgeber entsprechend bei der Gebietskrankenkasse gemeldet wirst oder – sofern du selbstständig arbeiten im Studium möchtest – dich eigenständig unfallversicherst. Andernfalls drohen empfindliche Strafen für dich und deinen Arbeitgeber.

Zuverdienstgrenze unbedingt beachten

Als Student sollst du per Definition den Großteil deiner Arbeit in dein Studium stecken. Deswegen gibt es Verdienstgrenzen, die du nicht überschreiten solltest, um keine entscheidende Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Die Zuverdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung liegt derzeit bei 500,91 Euro (Stand 2024). Du solltest darauf achten, dass du in ausnahmslos jedem Monat deiner Anstellung diese Grenze nicht überschreitest. Andernfalls musst du für jeden Monat, in dem du viel verdient hast, erhöhte Abgaben zahlen (zusätzlich zur Unfall- und Krankenversicherung sind dies dann Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung).

Als selbstständig tätiger Student darfst du jährlich maximal 5.000 Euro, entspricht 416,67 Euro/Monat, steuerfrei verdienen (Stand 2024). Überschreitest du diese Grenze, musst du die vollen Steuern für Gewerbetreibende entrichten, was das Arbeiten als Student in der Regel unrentabel macht.

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Studieren und arbeiten - die wichtigsten Fakten in Kürze:

  • Geringfügige Beschäftigung häufigste Art der Anstellung
  • Selbstständig arbeiten entweder mit freiem Dienstvertrag oder Gewerbeschein
  • Unfallversicherung ist für jede berufliche Betätigung obligatorisch
  • Betriebliche Haftpflichtversicherung ist für selbstständige Tätigkeiten notwendig
  • Verdienstgrenzen: 438,05 Euro bei geringfügiger Beschäftigung und 391,67 Euro bei selbstständiger Tätigkeit monatlich

 

Bildquellen (v.o.n.u.):
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