Aktualisiert: 26.08.2024
Wohnbeihilfe für Studenten
Wohnbeihilfe für Studenten kann neben der Studienbeihilfe eine wichtige Einnahmequelle während der akademischen Ausbildung in Österreich sein. Grundsätzlich haben Personen mit geringem Einkommen ein Anrecht auf staatliche Unterstützung.
Leider sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Wir wollen dir jedoch einige grundlegende Infos nicht vorenthalten – mit besonderem Augenmerk auf die Richtlinien in Wien, der Steiermark, Salzburg, Tirol und Oberösterreich.
Antragstellung für Studenten nicht überall möglich
Staatliche Unterstützung für die Miete gibt es in jedem österreichischen Bundesland. Da allerdings in erster Linie die Eltern für die Finanzierung des Studiums ihrer Kinder aufkommen müssen, ist es Auslegungssache der einzelnen Bundesländer, ob ein Anrecht auf Wohnbeihilfe im Studium besteht oder nicht.
Wichtige Kriterien für die Vergabe für Studierende sind neben dem eigenen Einkommen, das du z. B. beim gleichzeitigen Studieren und Arbeiten erwirtschaftest, auch die Größe der Wohnung. Oftmals darf die Wohnung nicht zu groß sein, um Förderung zu erhalten. Auch kann es eine Rolle spielen, ob der Wohnungsbau staatlich gefördert wurde oder nicht.
Die Höhe der monatlichen Rate unterscheidet sich je nach Bundesland. Grundsätzlich gilt, dass bei einer Antragsstellung alle Bewohner einer Wohnung beihilfeberechtigt sein müssen – das gilt auch im Falle einer WG.
Schon gewusst?
Falls du finanzielle Unterstützung zur Miete gewährt bekommst, musst du beachten, dass die bewilligte Summe von der Studien- oder auch Familienbeihilfe wieder abgezogen wird. Eine mehrfache Förderung mit den jeweiligen Höchstbeträgen ist demzufolge nicht möglich.
Wohnbeihilfe im Studium in Wien
In Wien gibt es eine Einkommensgrenze für die Bezugsberechtigung von Wohnbeihilfe für Studierende. Das Nettoeinkommen aller in einem gemeinsamen Haushalt lebender Personen darf für einen Singlehaushalt 870,00 Euro monatlich nicht überschreiten. Wohnen zwei Personen im Haushalt, dürfen diese zusammen nicht mehr als 1290,00 Euro netto zur Verfügung haben. Für jede weitere erwachsene Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 435,00 Euro. Wenn du also in einer Wohngemeinschaft lebst, muss nicht nur dein Einkommen, sondern auch das deiner Mitbewohner offengelegt werden (alle Angaben Stand 2024).
Die laut Amt angemessene Nutzfläche beträgt für eine Person 50 Quadratmeter, für zwei Personen 70 Quadratmeter und für jede weitere Person 15 Quadratmeter. Wenn die Wohnung größer ist, wird Wohnbeihilfe nur für die so berechnete Maximalgröße der angemessenen Nutzfläche bewilligt.
Weitere Infos findest du hier:
> Wohnbauförderungsstelle der Stadt Wien
Wohnbeihilfe für Studierende in der Steiermark
Im Bundesland Steiermark spielt der Mietpreis eine entscheidende Rolle bei der Gewährung von Wohnbeihilfe als Student. Mietwohnungen, deren Bau nicht staatlich gefördert wurde, dürfen einen Mietpreis von 7,50 Euro/qm pro Quadratmeter nicht übersteigen. Bei kleinen Studentenwohnungen unter 35 Quadratmetern liegt die Grenze bei 9,50 Euro/qm.
Wohngemeinschaften können Beihilfe beantragen, sofern alle Mitbewohner das Ansuchen unterschreiben (alle Angaben Stand 2024).
Weitere Informationen gibt es bei
> Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen - Landesgruppe Steiermark
Wohnbeihilfe in Salzburg
Das Bundesland Salzburg gewährt nur dann Unterstützung für die Mietkosten, wenn der Bau der Wohnung mit Wohnbauförderung finanziert wurde. Berechnungsgrundlage ist der Mietpreis – Betriebskosten, Steuern, Heizkosten, Verwaltungskosten etc. werden also nicht gefördert.
Nicht geförderte Mietwohnungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt: Der Mietpreis darf 7,80 Euro/qm nicht übersteigen, und es muss ein schriftlicher vergebührter Mietvertrag vorliegen (alle Angaben Stand 2024).
Genaueres erfährst du hier:
> Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen
Wohnbeihilfe in Tirol
In Tirol wird nur dann Wohnbeihilfe für Studenten gezahlt, wenn der nach der Haushaltsgröße berechnete anrechenbare Wohnungsaufwand die nach der Haushaltsgröße und dem monatlichen Familieneinkommen berechnete zumutbare Wohnungsaufwandsbelastung übersteigt. Die maximal zulässige Fläche für eine Person liegt bei 50 qm. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um 20 qm. Es werden jedoch höchstens 150 qm berücksichtigt (Stand 2024).
Die Einkommensgrenze, die für die Bewilligung gilt, unterliegt großen Schwankungen je nach Größe der Wohnung. Eine genaue Tabelle findet sich auf den Seiten der Tiroler Landesregierung (siehe Link unten).
Über alles Weitere informierst du dich einfach hier:
Wohnbeihilfe als Student in Oberösterreich
In Oberösterreich sind sowohl geförderte als auch nicht geförderte Mietwohnungen beihilfeberechtigt. Die Berechnung erfolgt anhand mehrerer komplizierter mathematischer Formeln. Es werden maximal 3,60 Euro/qm gezahlt. Der Höchstbetrag liegt allerdings bei 300 Euro für geförderte Wohnungen und 200 Euro für nicht geförderte Wohnungen.
Die Einkommensgrenze, die für die Bewilligung gilt, unterliegt auch hier großen Schwankungen. Das Land Oberösterreich stelle derzeit allerdings keine detaillierte Auflistung zur Verfügung.
Mehr Infos unter:
Regelungen in den anderen Bundesländern
Auch für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Vorarlberg sieht das Gesetz individuell unterschiedliche Regelungen vor. Auch wenn in diesen Ländern nicht die größten Universitäten beheimatet sind, findest du hier der Vollständigkeit halber die entsprechenden Magistrate und Ämter für Wohnbeihilfe:
> Amt der Burgenländischen Landesregierung
> Amt der Kärntner Landesregierung
> Amt der NÖ Landesregierung
> Amt der Vorarlberger Landesregierung
Studentenjobs bei JOBRUF finden
Die Bewilligung staatlicher Unterstützung sieht vor, dass du dir in einem gewissen Rahmen noch etwas dazu verdienen kannst. Solltest du noch auf der Suche nach einem passenden Studentenjob sein, findest du die passenden Angebote bei JOBRUF – in Unternehmen und auch privat. Der Clou: Von der Anmeldung über die Bewerbung bis hin zur Übernahme von Nebentätigkeiten ist unser Portal für dich vollkommen kostenlos!
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